Ist bei Ihrer Gasflasche die TÜV-Prüffrist abgelaufen? Dann dürfen Sie diese nicht mehr auffüllen lassen, da sich die Sicherheit nicht mehr gewährleisten lässt. Doch was ist zu tun, wenn die Gasflasche keinen TÜV mehr hat? Darf man das Gas weiter nutzen? Muss man die Flasche mit dem Restgas teuer entsorgen oder lässt sie sich doch weiter nutzen? Wir geben Antworten auf die wichtigsten Fragen!

Die Themen im Überblick:
Gasflasche und TÜV-Prüffrist abgelaufen: Das ist erlaubt
Wenn die Gasflasche keinen TÜV mehr hat, füllen Händler diese nicht mehr auf. Grund dafür ist die Sicherheit, die sich ohne regelmäßige Kontrolle nicht zu 100 Prozent gewährleisten lässt. Teuer entsorgen müssen Sie die Behälter allerdings auch nicht. Denn diese sind in der Regel sehr stabil und lange haltbar. Stellen Sie keine Schäden am Ventil oder am Körper fest, können Sie die Gasflasche also trotz abgelaufener TÜV-Prüffrist weiter verwenden. Ob Sie mit dem Gas grillen oder heizen möchten, spielt dabei keine Rolle.
Wichtig zu wissen: Gelten beim Transport von Gasflaschen ADR-Vorgaben, dürfen Sie Behälter mit abgelaufener TÜV-Prüffrist nicht ohne Weiteres mitführen. Eine Ausnahme stellt zum Beispiel der Transport zur Prüfung oder Entsorgung dar.
Ablauf der Prüffrist ist auf der Gasflasche zu erkennen
Wann die Frist zur Prüfung von Gasflaschen abläuft, erkennen Sie an den Informationen am Flaschenhals. Hier ist das Datum der nächsten Überprüfung eingestanzt oder aufgedruckt. Lesen Sie dort beispielsweise 2030, muss die Flasche spätestens in diesem Jahr erneut geprüft werden, bevor die Frist abgelaufen ist. In der Regel liegen dabei 10 Jahre zwischen den Prüfterminen – in einzelnen Fällen sind auch 15 Jahre zulässig, wenn die Behälter besondere Voraussetzungen erfüllen. Wichtig ist in jedem Fall der Aufdruck auf der Flasche selbst.
Bereits bei der Anschaffung auf die TÜV-Prüffrist achten
Verbrauchen Sie in der Regel nur wenig Gas, lohnt es sich, bereits bei der Anschaffung der Flaschen auf die Prüffrist zu achten. Je weiter diese in der Zukunft liegt, umso länger können Sie die Gasflasche auch ohne Probleme verwenden. Ist das aufgedruckte Jahr schon bald erreicht, sollten Sie hingegen nach einer anderen Flasche fragen.
Übrigens: Umgangssprachlich ist häufig vom „Gasflaschen-TÜV“ die Rede. Gemeint ist damit die vorgeschriebene wiederkehrende Prüfung des Druckbehälters, die nicht zwingend der TÜV durchführen muss.
Flaschen ohne TÜV abgeben oder tauschen: So klappt es
Ist die Frist abgelaufen, können Sie das Gas ohne Einbußen in der Qualität weiterverwenden. Experten empfehlen allerdings, die TÜV-Prüffrist um nicht mehr als 10 Jahre zu überschreiten, um unnötige Gefahren zu vermeiden. Haben Sie den Vorrat aufgebraucht, können Sie intakte Behälter wie gewohnt gegen neue tauschen. Anders verhält es sich bei starken Beschädigungen: In solch einem Fall müssen Sie die Gasflasche entsorgen lassen.
Wichtig zu wissen: Bei defekten Behältern ist der Gasflaschen-Transport im eigenen Fahrzeug zu riskant. Wenden Sie sich in solch einem Fall an eine Spezialfirma. Diese holt defekte Gasflaschen mit einem Bergungsdruckbehälter ab, um sie der fachgerechten Entsorgung zuzuführen.
Flaschensystem entscheidet, wo Sie Gasflaschen ohne TÜV tauschen können
Haben Sie eine Mietflasche (meist rot lackiert), lässt sich diese bei einem Gasflaschenhändler zurückgeben, der Gas der gleichen Marke anbietet. Geht es hingegen um eine graue Eigentumsflasche, können Sie sich an jeden Händler wenden. Aber Achtung: Die Betriebe sind nicht verpflichtet, Eigentums-Gasflaschen mit abgelaufener TÜV-Prüffrist anzunehmen. Prüfen Sie das Datum daher regelmäßig, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden.
Übrigens: Intakte Pfandflaschen können Sie in der Regel immer abgeben, wobei Sie das Pfand zurückerhalten. In der Praxis kann es jedoch vorkommen, dass Händler die Prüfgebühren in Rechnung stellen, wenn die Frist bereits abgelaufen ist.
TÜV-Prüffrist von Gasflaschen: Warum es die Prüfung gibt
Da Butan- und Propangasflaschen unter Druck stehen, müssen die Behälter im Alltag einiges aushalten. Die regelmäßige Prüfung stellt sicher, dass das zu jeder Zeit gewährleistet ist. Sie wird üblicherweise mit einem Intervall von 10 Jahren durch anerkannte Prüfstellen sowie Prüfstellenbetreiber durchgeführt und liegt in der Verantwortung der Eigentümer. Das heißt: Haben Sie eine Kauf-Gasflasche mit abgelaufener TÜV-Prüffrist, sind Sie selbst dafür verantwortlich. Bei Miet-, Leih- oder Pfandgasflaschen kümmert sich hingegen der Eigentümer um die regelmäßige Kontrolle.
Wiederkehrende Prüfung der Gasflasche: So läuft die Kontrolle ab
Bei der wiederkehrenden Prüfung kontrollieren Fachleute unter anderem Flaschenkörper sowie Kennzeichnung und untersuchen die Flasche nach den vorgeschriebenen Prüfverfahren. Dazu kann insbesondere eine Druckprüfung gehören. Besteht der Behälter die Prüfung, erhält er eine Kennzeichnung mit der nächsten Prüffrist. Bestehen Flaschen die Kontrolle nicht, müssen sie hingegen instand gesetzt oder entsorgt werden.
FAQ: Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Thema
Ja, vorhandenes Gas können Sie grundsätzlich noch verbrauchen, wenn die Gasflasche und das Ventil unbeschädigt und sicher sind. Eine abgelaufene Prüffrist bedeutet nicht automatisch, dass die Flasche defekt ist. Sie darf nach Ablauf der Frist allerdings nicht ohne vorgeschriebene Prüfung erneut befüllt werden.
Der DVFG empfiehlt, Flüssiggasflaschen spätestens zehn Jahre nach Ablauf der Prüffrist nicht mehr zu verwenden. Voraussetzung für eine weitere Nutzung innerhalb dieses Zeitraums ist, dass sich Flasche und Ventil in einem einwandfreien Zustand befinden. Bei Korrosion, Verformungen oder anderen Schäden sollten Sie die Flasche nicht weiter benutzen.
Schauen Sie auf den Flaschenhals oder den dort angebrachten Kragen. Dort finden Sie die Kennzeichnung zur nächsten fälligen Prüfung. So können Sie bereits beim Kauf oder Tausch kontrollieren, wie lange die Flasche noch innerhalb ihrer Prüffrist liegt.
Bei Pfand- und Mietflaschen ist der Tausch in der Regel über das jeweilige Flaschensystem möglich. Bei grauen Eigentumsflaschen kann das anders aussehen. Händler sind nicht grundsätzlich verpflichtet, jede Eigentumsflasche mit abgelaufener Prüffrist anzunehmen. Fragen Sie im Zweifel vor der Fahrt beim Händler nach.
Die Kosten hängen von Flaschengröße, Anbieter und erforderlichem Prüfaufwand ab. Bei einer üblichen Tausch- oder Pfandflasche müssen Sie die Prüfung normalerweise nicht selbst organisieren, da sich der Eigentümer beziehungsweise Anbieter darum kümmert. Eine eigene Prüfung lohnt sich daher vor allem bei Eigentums- oder speziellen Gasflaschen. Hier können Sie als grobe Orientierung mit Kosten von etwa 20 bis 50 Euro rechnen.
Nein. Allein der Ablauf der Prüffrist macht die Gasflasche noch nicht zu Abfall. Intakte Flaschen können geprüft und anschließend weiterverwendet werden. Bei Tausch- und Pfandflaschen geben Sie den Behälter in der Regel einfach an einen teilnehmenden Händler zurück. Sind die Behälter defekt, kann die Entsorgung nötig sein. Die Kosten belaufen sich dabei auf etwa 20 bis 60 Euro. Aber Achtung: Bei einer stark beschädigten oder nicht mehr transportfähigen Flasche können die Kosten deutlich höher ausfallen.
Flüssiggas steht in den Flaschen unter Druck. Alterung, Korrosion oder Beschädigungen können die Sicherheit des Druckbehälters beeinträchtigen. Die wiederkehrende Prüfung soll solche Mängel erkennen, bevor die Flasche erneut befüllt und weiter genutzt wird.